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Beiträge an Strompreis in Härtefällen

6. März 2023
Der Gemeinderat hat das "Reglement für die Unterstützung von Personen im Jahr 2023 aufgrund der Strompreiserhöhung" erlassen. Beiträge sollen Haushalte bis zu einem Einkommen von Fr. 40'000.-- sowie Unternehmen mit einem höheren Anteil der Stromkosten am Betriebsaufwand und einem Härtefallnachweis erhalten. Bis am 14. April 2023 untersteht das Reglement dem fakultativen Referendum. Gesuche um einen Beitrag können ab Ende März 2023 eingereicht werden.

Eine der geplanten Massnahmen des Gemeinderates zur gezielten Entlastung von Haushalten und Unternehmen wegen der Strompreiserhöhung ab dem 1. Januar 2023 ist die Auszahlung eines Beitrages an die Kundinnen und Kunden der Elektra in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Um dies zu ermöglichen, müssen ein Reglement erlassen und die dafür nötigen finanziellen Mittel durch die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 27. März 2023 genehmigt werden.

Anfang Jahr gab der Gemeinderat den Entwurf des Reglements in die Vernehmlassung. Das Vorhaben des Gemeinderates fand breite Zustimmung. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden einzelne Bestimmungen im Reglement präzisiert. Das vereinzelt gestellte Begehren, das Härtefallprogramm auch in den folgenden Jahren beizubehalten, lehnte der Gemeinderat ab. Das Härtefallprogramm erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Strompreis in der Gemeinde Gaiserwald im Jahr 2023 deutlich höher liegt als in der Region bzw. im Kanton St.Gallen. Die Anpassung erfolgte im Weiteren für die Kundinnen und Kunden relativ kurzfristig. Diesen Umständen soll mit dem Reglement bzw. der Beitragszahlung im Jahr 2023 Rechnung getragen werden. Die Ausdehnung auf die Folgejahre war und ist nicht vorgesehen. Die Gaiserwalder Regelung für das Jahr 2023 soll eine einmalige zur Überbrückung der kurzfristig eingetretenen Situation bleiben und nicht ein generelles Entlastungsprogramm für hohe Energiekosten. Solche Massnahmen müssten auf übergeordneter Ebene, d.h. durch Kanton oder Bund, getroffen werden.

Für das Härtefallprogramm rechnet der Gemeinderat mit Gesamtkosten von maximal Fr. 500'000.--. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für die Unternehmen sehr schwierig abzuschätzen sind. Die Gesuche stehen gegen Ende März 2023 auf der Webseite der Gemeinde zum Download bereit. Sie müssen bis spätestens am 30. April 2023 bei der Finanzverwaltung, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eingereicht werden. Die Gutschrift der Beiträge bei den Stromrechnungen erfolgt, sobald das Reglement rechtskräftig ist (fakultatives Referendum abgelaufen) und die Bürgerversammlung vom 27. März 2023 die nötigen finanziellen Mittel genehmigt hat.

Wer kann Ende März 2023 ein Gesuch einreichen?

Privatpersonen, die bei der Elektra für eine Wohneinheit elektrische Energie beziehen und deren massgebendes Einkommen den Betrag von Fr. 40'000.-- nicht übersteigt. Das Einkommen richtet sich nach dem steuerbaren Reineinkommen des Jahres 2021 mit Berücksichtigung verschiedener Zu- und Abschläge. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, werden die Einkommen zusammengezählt.

Unternehmen, die bei der Elektra für eine Betriebsstätte elektrische Energie beziehen, deren Stromkosten im Jahr 2022 mehr als drei Prozent des Betriebsaufwandes ausmachten, die sich bei Einreichung des Antrags nicht in einem Betreibungsverfahren für steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Forderungen befinden, über Nachweise der erlittenen Härte verfügen und bei denen sich per 31. Dezember 2022 keine Überschuldung androhte.

Das Härtefallprogramm beschränkt sich grundsätzlich auf jene Privatpersonen und Unternehmen, welche bei der Elektra Strom aus der Grundversorgung beziehen und sich nicht auf den freien Markt (Strombezug >100'000 kWh) begeben haben.


Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag für Privatpersonen beträgt bis zu einem massgebenden Einkommen von Fr. 30'000.-- 18.3 Rp./kWh des Referenzstromverbrauchs. Er wird je zusätzliches Einkommen von Fr. 100.-- um 1 % reduziert. Der Referenzstromverbrauch richtet sich nach der Wohnungsgrösse.

Der Beitrag für Unternehmen beträgt 18.3 Rp./kWh des effektiven Stromverbrauchs des Jahres 2022 für die Betriebsstätte in der Gemeinde Gaiserwald. Für die Ermittlung des effektiven Stromverbrauchs wird der selber produzierte Strom mit Photovoltaikanlagen oder sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung in Abzug gebracht.

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