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Vernehmlassung zum Härtefallprogramm Strompreiserhöhung gestartet

10. Januar 2023
Der Gemeinderat eröffnete am 12. Januar 2023 die Vernehmlassung zum "Reglement für die Unterstützung von Personen im Jahr 2023 aufgrund der Strompreiserhöhung". Beiträge sollen Haushalte bis zu einem Einkommen von Fr. 40'000.-- sowie Unternehmen mit einem höheren Anteil der Stromkosten am Betriebsaufwand und einem Härtefallnachweis erhalten. Bis am 26. Januar 2023 kann an der Vernehmlassung teilgenommen werden.

An der Informationsveranstaltung vom 15. Dezember 2022 orientierte der Gemeinderat über die Massnahmen zur gezielten Entlastung von Haushalten und Unternehmen wegen der Strompreiserhöhung ab dem 1. Januar 2023. Eine davon ist, dass die Gemeinde den Kundinnen und Kunden der Elektra in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im Jahr 2023 einen finanziellen Beitrag an den Strombezug ausrichtet. Der Aufschlag beim Strompreis beträgt in Abtwil, Engelburg und St.Josefen gegenüber dem Jahr 2022 im Durchschnitt etwa 120 %. Für einen Teil der Kundinnen und Kunden der Elektra bedeutet das eine grosse finanzielle Belastung. An diese Gruppe richtet sich das Härtefallprogramm. Für einen grossen Teil der Bevölkerung kam die Strompreiserhöhung unvorbereitet. Mit dem Härtefallprogramm haben die Kundinnen und Kunden ein Jahr Zeit, sich zu organisieren, Rücklagen zu bilden bzw. den Energiekonsum anzupassen. Gerade für Privatpersonen gibt es wenig Möglichkeiten, kurzfristig auf den Aufschlag zu reagieren. Unternehmen haben immerhin die Chance, mittels Preisanpassungen bei ihren Produkten oder anderweitigen Anpassungen zu reagieren.

Für das Härtefallprogramm ist ein Reglement nötig und die finanziellen Mittel müssen durch die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung genehmigt werden. Der Gemeinderat wird nach der Vernehmlassung und deren Auswertung den abschliessenden Entscheid zum Reglement treffen. Das Reglement untersteht danach während vierzig Tagen dem fakultativen Referendum. Der Kreditentscheid für die finanziellen Mittel erfolgt an der Bürgerversammlung vom 27. März 2023. Die Vernehmlassungsvorlage für das Härtefallprogramm beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Natürliche Personen und Unternehmen erhalten einen Beitrag von 18.3 Rp./kWh. Die Höhe des Beitrags berechnet sich nach der Differenz des Medianpreises für den Energiebezug im Kanton St.Gallen zum Durchschnittswert des Energiepreises der Elektra Gaiserwald im Hoch- und Niedertarif. Der Beitrag ist pauschalisiert und nimmt keine Rücksicht auf den effektiven Bezug im Nieder- bzw. Hochtarif sowie die unterschiedlichen Tarifarten der Elektra.
  • Für Privatpersonen berechnet sich der Beitrag nach einem im Reglement definierten Referenzstromverbrauch und dem massgebenden Haushaltseinkommen. Bis zu einem massgebenden Einkommen von Fr. 30'000.-- wird 100 % des Beitrages ausbezahlt. Danach erfolgt eine prozentuale Abstufung - bei Fr. 35'000.-- sind es noch 50 % und bei Fr. 40'000.-- wird kein Beitrag mehr ausbezahlt. Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem Gesamteinkommen unter Fr. 30'000.-- bedeutet dies beispielsweise, dass ein Beitrag von Fr. 567.-- ausgerichtet wird, bei einem Zweipersonenhaushalt sind es Fr. 366.--.
  • Der Beitrag für Unternehmen richtet sich nach dem effektiven Stromverbrauch des Jahres 2022. Weil die Unterschiede je nach Art des Unternehmens gross sind, kann nicht auf einen pauschalisierten Referenzstromverbrauch wie bei den natürlichen Personen abgestellt werden. Im Weiteren müssen die Stromkosten mehr als drei Prozent des Betriebsaufwandes ausmachen und die erlittene Härte sowie die Überlebensfähigkeit des Unternehmens über das Jahr 2023 hinaus muss nachgewiesen werden.

Für das Härtefallprogramm rechnet der Gemeinderat mit Gesamtkosten von maximal Fr. 500'000.--. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für die Unternehmen sehr schwierig abzuschätzen sind. Das Verfahren für den Erlass des Reglementes wird voraussichtlich erst im Frühling 2023 abgeschlossen sein. Gesuche können von den Betroffenen bereits vorher eingereicht werden. Der genaue Zeitpunkt wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert und dürfte etwa Mitte März 2023 beim Versand der ersten Stromrechnung für die Monate Januar/Februar 2023 liegen, so dass möglichst rasch nach der Rechtskraft des Reglementes die Beiträge den Stromrechnungen gutgeschrieben werden können.

Die Teilnahme an der Vernehmlassung ist ausschliesslich elektronisch über www.mitwirken-gaiserwald.ch möglich. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ist die Vernehmlassungsfrist kurz bemessen.

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