Inhalt
Gastgewerbepatent für einen Anlass
                                                                                                
                                        
                                                                                                                                                                        
    
            
                
            Die gastgewerbliche Tätigkeit bei einem Anlass (z.B. Unterhaltungsabend des Turnvereins), bedarf einer Bewilligung der Gemeinde.
Auf der Webseite des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen finden Sie verschiedene Merkblätter, z.B. für eine Festwirtschaft, richtiges Frittieren, Umgang mit Geflügelfleisch.
                
    
                                
            
            Aktionen
        
        
                        
                    
    
            
        
            
            
                
            Zugehörige Objekte
        
            
        
            
                    
                    
                        
                            
                
                Name 
                Telefon 
                Kontakt 
             
                
            
                        Gemeinderatskanzlei 
                        071 313 86 86 
                        edith.engler@gaiserwald.ch
 
                     
            
                        
                    
                
                    
                    
                        
                                    
        
        Name Vorname Funktion Telefon Kontakt  
        
        
    
                        
                    
                
                    
                    
                        
                                    
        
        
                Name 
                Verantwortlich 
                Telefon 
             
        
        
    
                        
                    
                
        
                                            
    
    
                    
                                        
                                                                                                
                                                                            
Die gastgewerbliche Tätigkeit bei einem Anlass (z.B. Unterhaltungsabend des Turnvereins), bedarf einer Bewilligung der Gemeinde.
Auf der Webseite des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen finden Sie verschiedene Merkblätter, z.B. für eine Festwirtschaft, richtiges Frittieren, Umgang mit Geflügelfleisch.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 071 313 86 86 | edith.engler@gaiserwald.ch | 
                    
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt | 
|---|
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
|---|