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Ausländerbewilligung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz eine (selbständige oder unselbständige) Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Bewilligung. Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.
Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.
Sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf Formulare, Merkblätter und Erklärvideos | sg.ch.
Zugehörige Objekte
Name
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
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Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz eine (selbständige oder unselbständige) Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Bewilligung. Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.
Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.
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