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Heimatausweis

Sie sind bei uns angemeldet und möchten in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/-in werden? Dann benötigen Sie für die Anmeldung bei der neuen Gemeinde einen Heimatausweis. Bei Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde bleiben Sie in der Gemeinde Gaiserwald steuerpflichtig und sind weiterhin bei uns registriert.

Der Heimatausweis wird für zwei Jahre ausgestellt. Er kann nach Ablauf wieder verlängert werden. Bei Studierenden und bei Heimaufenthalt wird der Heimatausweis auf die Dauer des Studiums, max. 5 Jahre, befristet.

Preis

Fr. 15.--

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch