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Richtlinien und Wissenswertes zur Finanziellen Sozialhilfe

Die finanzielle Grundsicherung umfasst alle in einem Privathaushalt notwendigen Ausgabepositionen. Der Lebensunterhalt bemisst sich nach der Haushaltsgrösse. Bei Jungen Erwachsenen (zwischen 15 und 25 Jahren) gelten tiefere Ansätze.

In der Gemeinde Gaiserwald gelten in Anlehnung an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), der Empfehlung der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) und der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) folgende Ansätze:

Mietzins-Richtwerte Gemeinde Gaiserwald Sozialhilfe

Es gelten folgende Grenzwerte inkl. Nebenkosten:

1 Personenhaushalt Fr. 900.00
2 Personenhaushalt Fr. 1'100.00
3 Personenhaushalt Fr. 1'200.00
4 Personenhaushalt Fr. 1'400.00
5 und Mehrpersonenhaushalt Fr. 1'500.00


Für den Lebensunterhalt Sozialhilfe

Haushaltgrösse Monats-
pauschale in CHF
Pauschale pro
Person in CHF
Monatspauschale
Jugendliche und junge
Erwachsene (bis 25
jährig) in CHF
1 Person 1'006.00 1'006.00 770.00
2 Personen 1'539.00 770.00 770.00
3 Personen 1'871.00 624.00 624.00
4 Personen 2'153.00 539.00 539.00
5 Personen 2'435.00 487.00 487.00
pro weitere Person plus 204.00    

 

Mietzins-Richtwerte Gemeinde Gaiserwald Asylstatus (Bewilligungen F VA und N)

Es gelten folgende Grenzwerte inkl. Nebenkosten:

1 Personenhaushalt Fr. 600.00
2 Personenhaushalt Fr. 850.00
3 Personenhaushalt Fr. 1'000.00
4 Personenhaushalt Fr. 1'200.00
5 Personenhaushalt Fr. 1'400.00
6 und Mehrpersonenhaushalt Fr. 1'500.00

 

Für den Lebensunterhalt Asylstatus (Bewilligungen F VA und N)

Haushaltgrösse Monats-
pauschale in CHF
Pauschale
pro Person in CHF
1 Person 500.00 500.00
2 Personen 970.00 485.00
3 Personen 1'360.00 454.00
4 Personen 1'650.00 413.00
5 Personen 1'920.00 384.00
6 Personen 2'170.00 362.00
7 Personen 2'420.00 346.00
8 Personen 2'620.00 328.00
pro weitere Person plus 200.00  


Vorbehalt:  Bei den obenstehenden Angaben handelt es sich um Richtwerte, aus denen sich keine direkt rechtsverbindlichen Ansprüche ableiten lassen. Massgeblich für die auszurichtende Unterstützung sind die individuellen Angaben.

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