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Hundekontrolle
Hundehaltende müssen ihr Tier in der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Die Registrierung des Tieres wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehaltenden werden dagegen von den Gemeinden verwaltet.
Hinweis: Ab Januar 2026 wird die sogenannte PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Neu steht eine digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann in der App animundoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kostenlos genutzt werden.
Vorteile:
- Digitale ePetCard direkt auf dem Smartphone
- kein physisches Dokument mehr nötig
- Einfachere Verwaltung der Haustiere
- Übersicht über Daten, Dokumente und Kontakte
- Meldungen wie Halterwechsel sind direkt in der App möglich
Die bisherigen Meldeprozesse über www.amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..ch stehen weiterhin zur Verfügung.
Alle Hunde, welche in der Gemeinde Gaiserwald leben, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Meldung des Vierbeiners kann persönlich im Gemeindehaus bei der Hundekontrolle oder über den Online-Schalter erfolgen. Wer einen Hund abmelden möchte, sei es weil er gestorben oder verkauft worden ist, kann dies telefonisch, schriftlich, über den Online-Schalter oder persönlich bei der Hundekontrolle tun.
Im Kanton St.Gallen wird eine Hundesteuer erhoben. Sie beträgt in der Gemeinde Gaiserwald pro Hund und Kalenderjahr Fr. 120.--. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und Behindertenhunde. Jeweils Anfang Jahr erhalten die in Gaiserwald registrierten Hundehaltenden automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer.
Zugehörige Objekte
Name
Online
Download
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Name
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Hundehaltende müssen ihr Tier in der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Die Registrierung des Tieres wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehaltenden werden dagegen von den Gemeinden verwaltet.
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Hinweis: Ab Januar 2026 wird die sogenannte PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Neu steht eine digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann in der App animundoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kostenlos genutzt werden.
Die bisherigen Meldeprozesse über www.amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..ch stehen weiterhin zur Verfügung. |
Alle Hunde, welche in der Gemeinde Gaiserwald leben, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Meldung des Vierbeiners kann persönlich im Gemeindehaus bei der Hundekontrolle oder über den Online-Schalter erfolgen. Wer einen Hund abmelden möchte, sei es weil er gestorben oder verkauft worden ist, kann dies telefonisch, schriftlich, über den Online-Schalter oder persönlich bei der Hundekontrolle tun.
Im Kanton St.Gallen wird eine Hundesteuer erhoben. Sie beträgt in der Gemeinde Gaiserwald pro Hund und Kalenderjahr Fr. 120.--. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und Behindertenhunde. Jeweils Anfang Jahr erhalten die in Gaiserwald registrierten Hundehaltenden automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer.
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |
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