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Beglaubigung Unterschriften
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann auf dem Einwohneramt oder der Gemeinderatskanzlei erfolgen. Zur Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich bei einem dieser Verwaltungsabteilungen vorbeikommen. Bringen Sie bitte einen Ausweis mit und setzen Sie Ihre zu beglaubigende Unterschrift erst bei uns unter das entsprechende Dokument.
Preis
20.--
Zugehörige Objekte
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |