Inhalt
Einbürgerung
Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? Für die meisten Interessierten kommen zwei Verfahren in Frage
Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariates für Migration (SEM). Gesuche um eine erleichterte Einbürgerung können u.a. gestellt werden durch:
- Ehegatte einer Schweizer Bürgerin / Ehegattin eines Schweizer Bürgers
- Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Das Einbürgerungsgesuch können Sie bei uns mit dem untenstehenden Online-Formular bestellen.
Ordentliche Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht wird durch die Einbürgerung in der Gemeinde Gaiserwald und im Kanton St.Gallen erworben. Das Gemeindebürgerrecht bildet die Grundlage des Kantonsbürgerrechts. Als Einbürgerungsgemeinde kommt nur die Wohngemeinde - als Lebenszentrum des Bewerbers bzw. der Bewerberin - in Frage. Das Einbürgerungsverfahren wird auf Stufe Gemeinde durch den Einbürgerungsrat geleitet.
Ein Gesuch um Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kann gestellt werden, wenn
- die Bewerber im Besitz der Niederlassungsbewilligung C und die Wohnsitzerfordernisse erfüllt sind. In der Regel sind das zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz sowie fünf Jahre im Kanton St.Gallen und fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Gaiserwald.
- die Bewerber integriert sind, das heisst insbesondere die rechtsstaatliche Ordnung (Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung) sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren und sich dazu ausdrücklich bekennen. Es sind soziale Beziehungen mit der schweizerischen Gesellschaft (beispielsweise am Arbeitsplatz, mit der Nachbarschaft, in der Kirche, in einem Quartier oder Verein) zu pflegen. Zudem müssen die Bewerber über gute Deutschkenntnisse (mindestens Erreichung des Referenzniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates) zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung verfügen.
- die Bewerber mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sind, das heisst am öffentlichen Geschehen interessiert sind und darüber Bescheid wissen sowie die Grundsätze von Staatsaufbau und Geschichte kennen.
Ausländische und staatenlose Jugendliche können vor Vollendung des 20. Altersjahres ein Gesuch um Besondere Einbürgerung stellen, wenn sie wenigstens zehn Jahre in der Schweiz, wovon mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Gaiserwald, wohnen.
Der Gemeinderatskanzlei sind für alle Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind, folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular Einbürgerungsgesuch
- Bewerbungsschreiben
- Wohnsitzbescheinigungen
- Bestätigung über den registrierten Personen- bzw. Familienstand
- Ausländerausweis (Fotokopie)
- Reisepass (Fotokopie)
- Sprachnachweis über das Bestehen guter Deutschkenntnisse (mindestens Referenzniveau B1), sofern die Beherrschung der deutschen Sprache nicht offenkundig ist. Ein Verzeichnis der Angebote im Kanton St.Gallen finden Sie unter http://www.deutschkurse.sg.ch
- Lebenslauf
- Nachweis Besuch Staatskundekurs. Auf den Besuch kann verzichtet werden, wenn die gesuchstellende Person zumindest einen Teil der obligatorischen Schulzeit bzw. die Berufsbildung in der Schweiz absolviert hat.
Zugehörige Objekte
Name
Name
Telefon
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
071 313 86 86
edith.engler@gaiserwald.ch
Name
Download
Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? Für die meisten Interessierten kommen zwei Verfahren in Frage
Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariates für Migration (SEM). Gesuche um eine erleichterte Einbürgerung können u.a. gestellt werden durch:
- Ehegatte einer Schweizer Bürgerin / Ehegattin eines Schweizer Bürgers
- Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Das Einbürgerungsgesuch können Sie bei uns mit dem untenstehenden Online-Formular bestellen.
Ordentliche Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht wird durch die Einbürgerung in der Gemeinde Gaiserwald und im Kanton St.Gallen erworben. Das Gemeindebürgerrecht bildet die Grundlage des Kantonsbürgerrechts. Als Einbürgerungsgemeinde kommt nur die Wohngemeinde - als Lebenszentrum des Bewerbers bzw. der Bewerberin - in Frage. Das Einbürgerungsverfahren wird auf Stufe Gemeinde durch den Einbürgerungsrat geleitet.
Ein Gesuch um Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kann gestellt werden, wenn
- die Bewerber im Besitz der Niederlassungsbewilligung C und die Wohnsitzerfordernisse erfüllt sind. In der Regel sind das zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz sowie fünf Jahre im Kanton St.Gallen und fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Gaiserwald.
- die Bewerber integriert sind, das heisst insbesondere die rechtsstaatliche Ordnung (Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung) sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren und sich dazu ausdrücklich bekennen. Es sind soziale Beziehungen mit der schweizerischen Gesellschaft (beispielsweise am Arbeitsplatz, mit der Nachbarschaft, in der Kirche, in einem Quartier oder Verein) zu pflegen. Zudem müssen die Bewerber über gute Deutschkenntnisse (mindestens Erreichung des Referenzniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates) zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung verfügen.
- die Bewerber mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sind, das heisst am öffentlichen Geschehen interessiert sind und darüber Bescheid wissen sowie die Grundsätze von Staatsaufbau und Geschichte kennen.
Ausländische und staatenlose Jugendliche können vor Vollendung des 20. Altersjahres ein Gesuch um Besondere Einbürgerung stellen, wenn sie wenigstens zehn Jahre in der Schweiz, wovon mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Gaiserwald, wohnen.
Der Gemeinderatskanzlei sind für alle Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind, folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular Einbürgerungsgesuch
- Bewerbungsschreiben
- Wohnsitzbescheinigungen
- Bestätigung über den registrierten Personen- bzw. Familienstand
- Ausländerausweis (Fotokopie)
- Reisepass (Fotokopie)
- Sprachnachweis über das Bestehen guter Deutschkenntnisse (mindestens Referenzniveau B1), sofern die Beherrschung der deutschen Sprache nicht offenkundig ist. Ein Verzeichnis der Angebote im Kanton St.Gallen finden Sie unter http://www.deutschkurse.sg.ch
- Lebenslauf
- Nachweis Besuch Staatskundekurs. Auf den Besuch kann verzichtet werden, wenn die gesuchstellende Person zumindest einen Teil der obligatorischen Schulzeit bzw. die Berufsbildung in der Schweiz absolviert hat.
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatskanzlei | 071 313 86 86 | edith.engler@gaiserwald.ch |
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