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Baubewilligung
Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Baubewilligung. Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab. Ausserdem führt es die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung durch. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt gerne Auskunft.
Zugehörige Objekte
Name
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Bauamt
071 313 86 90
bauamt@gaiserwald.ch
Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Baubewilligung. Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab. Ausserdem führt es die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung durch. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt gerne Auskunft.
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Bauamt | 071 313 86 90 | bauamt@gaiserwald.ch |