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Feuer und Feuerwerk ausserhalb des Waldes wieder erlaubt
21. August 2026
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert. Der Kanton hebt deshalb per Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen.
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m). Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen wieder möglich.
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m). Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen wieder möglich.