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Gutes Jahresergebnis 2025 und Steuerfusssenkung im Jahr 2026

26. Februar 2026
Die Erfolgsrechnung 2025 des Gemeindehaushalts schliesst mit einem Gewinn von CHF 2'719'763.81 ab. Das Rechnungsergebnis ist damit rund CHF 4.91 Mio. besser als budgetiert. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugeschrieben. Es beträgt neu rund CHF 49.7 Mio. Der Gemeinderat wird den Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung beantragen, den Steuerfuss für das Jahr 2026 von 103 % auf 99 % zu senken. Mit dieser Steuersenkung beträgt das budgetierte Defizit für das Jahr 2026 CHF 2'899'405.--.
Steuern

Anstatt eines Verlusts von CHF 2'191'118.-- resultiert in der Erfolgsrechnung 2025 ein Gewinn von CHF 2'719'763.81. Die wesentlichen Abweichungen von Budget 2025 zu Rechnung 2025 betreffen folgende Positionen:

  • rund CHF 600'000.-- besseres Nettoergebnis im Bereich "Sozialhilfe und Asylwesen"
  • rund CHF 2'870'000.-- höhere Einnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen
  • rund CHF 690'000.-- mehr Grundstückgewinnsteuern

Der Gemeindehaushalt steht auf einer soliden Basis mit einem Eigenkapital von aktuell rund CHF 49.7 Mio., wovon rund CHF 43.2 Mio. freies Eigenkapital darstellen, sowie rund CHF 15 Mio. Liquidität. In naher Zukunft stehen grössere Investitionsprojekte an, welche einen hohen Kapitalbedarf mit entsprechenden Zinszahlungen und Abschreibungen auslösen. Bis es soweit ist, dauert es noch fünf bis sechs Jahre.

Für das Jahr 2026 ist ein Aufwandüberschuss von CHF 2'899'405.-- budgetiert. Dieses Defizit kann über das Eigenkapital gedeckt werden. Das Defizit ergibt sich massgeblich wegen den höheren Ausgaben für die Bildung für neue Klassen auf allen Stufen sowie des tieferen Steuerertrags wegen der Steuerfusssenkung von 103 % auf 99 % und der Anpassung des Budgets bei den übrigen Steuerarten auf die durchschnittlichen Erträge der vergangenen Jahre. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die Einfache Steuer der Einkommens- und Vermögenssteuern durch den Zuzug von Einwohnerinnen und Einwohner und der positiven Lohn- und Vermögensentwicklungen in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Auf der Ausgabenseite benötigt die Schule bedeutend mehr Mittel. Die Kosten für die Pflegefinanzierung steigen weiter an. Nicht auszuschliessen ist, dass es zukünftig zu Kostenverlagerungen vom Kanton zu den Gemeinden kommen wird. Im Sozialbereich sollte es hingegen keine markanten Mehrausgaben geben. Durch den Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung kann es frühestens ab dem Jahr 2028 zu Einnahmenausfällen kommen.

Mit dem heutigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass der Steuerfuss von 99 % für die nächsten Steuerperioden gehalten werden kann. Sobald sich die Amortisations- und Zinskosten für die Investitionsprojekte in der Erfolgsrechnung voll auswirken, muss die Situation analysiert und zu jenem Zeitpunkt eine allfällige Anpassung gegen oben vertieft geprüft werden.