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Für E-Voting registrieren
24. Oktober 2024Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gaiserwald können an der Abstimmung vom 24. November 2024 erstmals über eidgenössische, kantonale oder kommunale Vorlagen elektronisch abstimmen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert.
Etwa zwölf Prozent der Stimmberechtigten haben sich bis jetzt für E-Voting registriert. Wer diese Möglichkeit zukünftig ebenfalls nutzen möchte, kann sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung
1. anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
2. Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
3. Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Voraussetzungen
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting: e-voting.sg.ch
Etwa zwölf Prozent der Stimmberechtigten haben sich bis jetzt für E-Voting registriert. Wer diese Möglichkeit zukünftig ebenfalls nutzen möchte, kann sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
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