Inhalt
Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028
29. August 2024Am Sonntag, 22. September 2024, finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Schulratspräsidium, Mitglieder des Gemeinderates, Schulrates und der Geschäftsprüfungskommission) für die Amtsdauer 2025/2028 statt.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 2. Oktober 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei eintrifft, von wenigstens 15 in der Gemeinde Gaiserwald Stimmberechtigten unterzeichnet ist und höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthält, als Mandate zu vergeben sind und diese ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben sowie die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen. Kein Name darf mehr als einmal enthalten sein.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28. lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 2. Oktober 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei eintrifft, von wenigstens 15 in der Gemeinde Gaiserwald Stimmberechtigten unterzeichnet ist und höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthält, als Mandate zu vergeben sind und diese ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben sowie die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen. Kein Name darf mehr als einmal enthalten sein.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28. lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.