Leistungsvereinbarung für das neue Pflegeangebot genehmigt
17. Januar 2013
Der Gemeinderat hat die Leistungsvereinbarung über Bau, Betrieb und Unterhalt der zukünftigen Angebote für Pflege und Betreutes Wohnen für betagte oder pflegebedürftige Menschen mit der Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald genehmigt. Ohne Mehrkosten für die Gemeinde sollen zusätzliche Pflegeplätze erstellt werden.
In der Leistungsvereinbarung wird als einer der wichtigsten Punkte die Qualität der neu zu realisierenden Angebote definiert. Die Anforderungen aus der Leistungsvereinbarung gelten auch bei Übertragung der Leistungserbringung an Dritte. Von dieser Möglichkeit will die Stiftung Gebrauch machen und die Senevita AG mit dem Betrieb der neuen Angebote beauftragen. Diese Übertragung bedarf noch der Zustimmung des Gemeinderates. In der Leistungsvereinbarung ist festgehalten, dass die Gemeinde bei der Ausarbeitung des zukünftigen Betriebskonzeptes mitwirken kann. Die neuen Angebote sollen in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Gaiserwald offenstehen. Die Tarifstruktur muss im Übrigen so ausgestaltet werden, dass auch Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen aufgenommen werden können. Die Leistungsvereinbarung kann unter der Rubrik Dienstleistungen / Broschüren + Publikationen eingesehen werden.
Verändertes Angebot mit Fokus auf den gesetzlichen Auftrag Aufgrund der vom Kanton nach der Urnenabstimmung vom 19. Juni 2011 neu in Aussicht gestellten wesentlich höheren Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste hat sich die Stiftung mit der Leistungsvereinbarung verpflichtet, mindestens folgendes Angebot zu schaffen und beizubehalten:
ca. 48 Pflegeplätze in Abtwil und ca. 32 Pflegeplätze in Engelburg
ca. 10 betreute Wohnungen in Abtwil und ca. 8 betreute Wohnungen in Engelburg
In der Abstimmungsvorlage war der Gemeinderat auf Grund der damals gültigen Richtlinien des Kantons zur Aufnahme von Pflegeplätzen auf die Pflegeheimliste noch von 16 Pflegeplätzen in Engelburg und 24 in Abtwil sowie insgesamt 40 betreuten Wohnungen ausgegangen. Das jetzt definierte Angebot ermöglicht der späteren Betreiberin bzw. der Stiftung insbesondere im Bereich der Pflege einen optimalen Betrieb mit wirtschaftlich sinnvollen Grössen. Dies war mit der ursprünglichen Anzahl nicht im gleichen Mass möglich. Die verstärkte Ausrichtung auf den Bereich Pflege entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Gemeinde. Die Erstellung von betreuten Wohnungen ist demgegenüber vom gesetzlichen Auftrag nicht erfasst und damit nicht primär Aufgabe der öffentlichen Hand.
Finanzielles Engagement der Gemeinde unverändert Die Stiftung konnte dem Gemeinderat aufzeigen, dass die Finanzierung trotz verbesserten Angebots im Bereich Pflege ohne finanzielle Mehrleistungen der Gemeinde gesichert ist. Im Weiteren hat die Stiftung mittels Rentabilitätsberechnungen nachweisen können, dass die neuen Angebote durch die von ihr ausgewählte Betreiberin, der Senevita AG, finanziell erfolgreich betrieben werden können und dass sie mit den generierten Einnahmen aus der Vermietung der Gebäude ebenfalls ohne zusätzliche Mittel der Gemeinde auskommen wird. Der Gemeinderat liess die Rentabilitätsberechnungen durch seine externe Revisionsstelle, der BDO AG, überprüfen. Diese kam zum Schluss, dass die Berechnungen realistisch sind. Überdies ist es so, dass das unternehmerische Risiko durch die Senevita AG getragen wird.
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