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Wohin darf das Schwimmbecken entleert werden?

24. September 2020

Bei der Entleerung Ihres Pools muss das Wasser in die Schmutzwasserleitung abgeleitet werden. In Ausnahmefällen und unter Einhaltung strikter Grenzwerte, welche mittels Analyse geprüft werden müssen, kann das Wasser in die Meteor-/Regenwasserleitung abgeleitet werden.

Grenzwerte: 

  • pH-Wert: 6.5 bis 9.0
  • Aktivchlor: < 0.05 mg/l

Besten Dank für die Einhaltung.

Umweltkommission Gaiserwald