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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen

Einwohneramt
Das Einwohneramt ist Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner bei Zuzug, Wegzug oder Adressänderungen. Es stellt Bescheinigungen aus, z.B. Handlungsfähigkeitszeugnisse oder Wohnsitzbestätigungen, und nimmt Anträge für die Schweizer Identitätskarte entgegen. Die Mitarbeitenden erteilen Adressauskünfte und führen das Stimmregister. Ausserdem ist das Einwohneramt Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, welche in der Gemeinde Gaiserwald wohnen, und nimmt Aufgaben des Migrationsamtes St.Gallen wahr.

Zu den weiteren Aufgaben des Einwohneramtes gehört die Funktion des Sektionschef, das Führen der Zivilschutzstelle und die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien.

Bestattungen
Todesfälle sind durch die Angehörigen dem Einwohneramt zu melden. Das Einwohneramt unterstützt die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

AHV-Zweigstelle
Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) erteilen wir Ihnen Auskünfte zu Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, usw.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse. Die AHV-Zweigstelle kann Sie dazu persönlich beraten.

Kontakt

Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
Hauptstrasse 21
9030 Abtwil
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
Fax 071 313 86 87
einwohneramt@gaiserwald.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch und Freitag
08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr, nachmittags geschlossen (Bestattungen: Tel. 071 313 86 69)

nach telefonischer Voranmeldung auch vor
08.30 Uhr und bis 19.00 Uhr

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