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Mieter-/Eigentümerwechsel für Stromzählerablesung

Wenn Sie aus einer Wohnung/Haus ausziehen, müssen Sie sich bei der Elektra abmelden. Bis zur Abmeldung läuft der Stromzähler auf den gemeldeten Namen, auch wenn der Nachfolger bereits die Wohnung/Haus bezogen hat.

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