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Adressänderung innerhalb Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Damit wir unsere Register nachführen können, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug dem Einwohneramt elektronisch mitteilen.
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Zugehörige Objekte
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Name Vorname Funktion Telefon Kontakt
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Verantwortlich
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |
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