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Gastgewerbepatent für einen Anlass

Die gastgewerbliche Tätigkeit bei einem Anlass (z.B. Unterhaltungsabend des Turnvereins), bedarf einer Bewilligung der Gemeinde.

Auf der Webseite des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen finden Sie verschiedene Merkblätter, z.B. für eine Festwirtschaft, richtiges Frittieren, Umgang mit Geflügelfleisch.

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