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Unterstützung Strompreis in Härtefällen

Der Gemeinderat hat das "Reglement für die Unterstützung von Personen im Jahr 2023 aufgrund der Strompreiserhöhung" erlassen. Beiträge sollen Haushalte bis zu einem Einkommen von Fr. 40'000.-- sowie Unternehmen mit einem höheren Anteil der Stromkosten am Betriebsaufwand und einem Härtefallnachweis erhalten. Gesuche um einen Beitrag können ab Ende März 2023 eingereicht werden.

Wer kann Ende März 2023 ein Gesuch einreichen?
Privatpersonen, die bei der Elektra für eine Wohneinheit elektrische Energie beziehen und deren massgebendes Einkommen den Betrag von Fr. 40'000.-- nicht übersteigt. Das Einkommen richtet sich nach dem steuerbaren Reineinkommen des Jahres 2021 mit Berücksichtigung verschiedener Zu- und Abschläge. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, werden die Einkommen zusammengezählt.

Unternehmen, die bei der Elektra für eine Betriebsstätte elektrische Energie beziehen, deren Stromkosten im Jahr 2022 mehr als drei Prozent des Betriebsaufwandes ausmachten, die sich bei Einreichung des Antrags nicht in einem Betreibungsverfahren für steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Forderungen befinden, über Nachweise der erlittenen Härte verfügen und bei denen sich per 31. Dezember 2022 keine Überschuldung androhte.

Das Härtefallprogramm beschränkt sich grundsätzlich auf jene Privatpersonen und Unternehmen, welche bei der Elektra Strom aus der Grundversorgung beziehen und sich nicht auf den freien Markt (Strombezug >100'000 kWh) begeben haben.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag für Privatpersonen beträgt bis zu einem massgebenden Einkommen von Fr. 30'000.-- 18.3 Rp./kWh des Referenzstromverbrauchs. Er wird je zusätzliches Einkommen von Fr. 100.-- um 1 % reduziert. Der Referenzstromverbrauch richtet sich nach der Wohnungsgrösse.

Der Beitrag für Unternehmen beträgt 18.3 Rp./kWh des effektiven Stromverbrauchs des Jahres 2022 für die Betriebsstätte in der Gemeinde Gaiserwald. Für die Ermittlung des effektiven Stromverbrauchs wird der selber produzierte Strom mit Photovoltaikanlagen oder sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung in Abzug gebracht.

Bis wann muss das Gesuch eingereicht sein?
Wer einen Beitrag geltend machen will, reicht das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens am 30. April 2023 schriftlich und unterzeichnet bei der Finanzverwaltung, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, ein.

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