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Ausländerbewilligung
                                                                                                
                                        
                                                                                                                                                                            
            
                
            Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz eine (selbständige oder unselbständige) Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Bewilligung. Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.
Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.
Sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf Formulare, Merkblätter und Erklärvideos | sg.ch.
        
            
        
    
            
                
            Zugehörige Objekte
        
            
        
            
                    
                    
                        
                                    
                 
        
        
                Name 
                 
        
        
    
                        
                    
                
                    
                    
                        
                                    
        
        Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt 
                        
                    
                
                    
                    
                        
                            
                
                Name 
                Telefon 
                Kontakt 
             
                
            
                        Einwohneramt  / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 
                        071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69  
                        einwohneramt@gaiserwald.ch
 
                     
            
                        
                    
                
                    
                    
                        
                                    
        
        Name 
            Download 
        
                        
                    
                
        
                    
                                        
                                                                                                
                                                                            
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz eine (selbständige oder unselbständige) Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Bewilligung. Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.
Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.
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| Name | 
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch | 
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