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Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich abmelden oder über die Plattform eUmzug online melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein oder Pass / Identitätskarte
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir von Ihnen eine Verbindungsadresse in der Schweiz.
Zugehörige Objekte
Name
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich abmelden oder über die Plattform eUmzug online melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein oder Pass / Identitätskarte
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir von Ihnen eine Verbindungsadresse in der Schweiz.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |