Inhalt
Abmeldung
                                                                                                
                                        
                                                                                                                                                                            
            
                
            Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
 
 Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich abmelden oder über die Plattform eUmzug online melden.
 
 Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
 
 - Schriftenempfangsschein oder Pass / Identitätskarte
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
 Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
 
 - Ausländerausweis
 Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir von Ihnen eine Verbindungsadresse in der Schweiz.
        
            
        
    
            
                
            Zugehörige Objekte
        
            
        
            
                    
                    
                        
                                    
                 
        
        
                Name 
                 
        
        
    
                        
                    
                
                    
                    
                        
                                    
        
        Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt 
                        
                    
                
                    
                    
                        
                            
                
                Name 
                Telefon 
                Kontakt 
             
                
            
                        Einwohneramt  / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 
                        071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69  
                        einwohneramt@gaiserwald.ch
 
                     
            
                        
                    
                
        
                    
                                        
                                                                                                
                                                                            
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich abmelden oder über die Plattform eUmzug online melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein oder Pass / Identitätskarte
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir von Ihnen eine Verbindungsadresse in der Schweiz.
Zugehörige Objekte
| Name | 
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
|---|
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch | 
