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Adressänderung innerhalb Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Damit wir unsere Register nachführen können, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug beim Einwohneramt persönlich oder über die Plattform eUmzug online melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
- Ausländerausweis
Sie haben die Möglichkeit, dem Einwohneramt Ihre Adressänderung unter folgendem Link elektronisch mitzuteilen.
Zugehörige Objekte
Name
Name Vorname Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Damit wir unsere Register nachführen können, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug beim Einwohneramt persönlich oder über die Plattform eUmzug online melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
- Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
- Ausländerausweis
Sie haben die Möglichkeit, dem Einwohneramt Ihre Adressänderung unter folgendem Link elektronisch mitzuteilen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |