Die Strompreise für die Haushalts- und Gewerbe-Kundinnen und Kunden der Elektra Gaiserwald bleiben im nächsten Jahr stabil. Die Kosten für die Netznutzung bei der Vorlieferantin der Elektra, der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK), steigen um etwa acht Prozent. Die gesetzlichen Abgaben, der Energiepreis und die Netznutzungskosten der Elektra sinken. Aus diesem Grund ist es möglich, trotz der Kostensteigerung bei der Vorlieferantin, den Strompreis im Jahr 2027 auf dem gleichen Niveau zu halten.
Netznutzung
Die Netzpreise werden aufgrund steigender Kosten der vorgelagerten Stromnetze und der gesetzlich geforderten Anrechnung von Deckungsdifferenzen erhöht. Gleichzeitig investiert die Elektra in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur, damit das Stromnetz den steigenden Anforderungen der Energiewende gerecht wird und die Kundinnen und Kunden auch künftig sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden.
Energie
Die Energiepreise können auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Trotz günstigeren Einkaufskonditionen kann der Energiepreis nicht gesenkt werden, da ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung von Deckungsdifferenzen geltend gemacht wird.
Messkosten
Der Preis bleibt unverändert.
Abgaben
Auf den Stromverbrauch werden verschiedene gesetzliche Abgaben erhoben. Die Elektra muss sie über den Strompreis den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen und in der gleichen Höhe abliefern. Der Gemeinderat verzichtet auch im Jahr 2027 auf die bis ins Jahr 2023 erhobene Abgabe an den Gemeindehaushalt.
Die verschiedenen Abgaben betragen:
Bund: Netzzuschlag unverändert 2.30 Rp./kWh
Bund: Stromreserve (Wasserkraftwerke, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) von 0.41 Rp./kWh auf 0.19 Rp./kWh
Bund: Dienstleistungen Swissgrid von 0.27 Rp./kWh auf 0.19 Rp./kWh
Bund: Abgabe für solidarisierte Kosten von 0.05 Rp./kWh auf 0.19 Rp./kWh
Gemeinde: Energiefonds unverändert 0.6 Rp./kWh
Weitere Informationen und die neuen Tarifblätter finden Sie hier: Gaiserwald - Strompreise gültig ab 01.01.2027. Die Kundinnen und Kunden werden zusätzlich bis spätestens Ende November 2026 per Post über die Tarife 2027 informiert.
Weil noch nicht alle Fragen zu den bundesrechtlichen Vorgaben betreffend der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen geklärt sind, wird der Rücklieferpreis zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kommuniziert.
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