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Zweiter Wahlgang nötig

27. November 2022
Heute Sonntag, 27. November 2022, fand der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds im Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2021/2024 statt. Keine der kandidierenden Personen erreichte das absolute Mehr. Somit ist ein zweiter Wahlgang nötig. Er findet am 12. März 2023 statt.

Die Stimmbeteiligung betrug 41 Prozent. Stimmen haben erhalten:
- Buob Seraina, Engelburg, Die Mitte: 846
- Köppel Philipp, Abtwil, SVP: 726
- Frei Luca, Abtwil, GLP: 594
- Geiger Sandro Fabio, Abtwil, Jungfreisinnige: 203
- Vereinzelte: 8

Das absolute Mehr betrug 1189 Stimmen. 

Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen spätestens bis am 16. Dezember 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt. Das entsprechende Formular kann unter der Rubrik Online-Schalter bezogen werden.

Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich. Stille Wahl kommt zustande, wenn bis zum Ablauf der Eingabefrist nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eintreffen würde.

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