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Verkaufsdokumentation Bauland Hüslen West, Abtwil
Die Gemeinde verkauft die letzten vier Grundstücke für Einfamilienhäuser an der Oberen Vollmoosstrasse in Abtwil.
Das Bauland für selbstgenutztes Wohneigentum befindet sich an ausgezeichneter Lage an der Oberen Vollmoosstrasse in Abtwil. Für die Grundstücke bestehen keine Architekturverpflichtungen.
In einer ersten Phase können sich ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Gaiserwald seit mindestens 1. Januar 2018 sowie ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Vergangenheit bereits einmal während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Gemeinde gewohnt haben, für ein Baulandgrundstück bewerben.
Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke endet am 31. Oktober 2023. Für die erste Phase verzichtet der Gemeinderat auf ein Bieterverfahren, d.h. den Verkauf an den Meistbietenden bzw. die Meistbietende. Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke ist fix definiert. Gehen für die einzelnen Grundstücke mehrere Angebote durch Personen ein, welche die Verkaufsbedingungen erfüllen, entscheidet einzig das Los über den Zuschlag.
Zugehörige Objekte
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Verkaufsdokumentation Bauland Hüslen West 2. Etappe
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0 Verkaufsdokumentation Bauland Hüslen West 2. Etappe
Name Vorname
Funktion Amtsantritt Kontakt
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Telefon
Kontakt
Liegenschaften
071 313 86 94
guido.rueber@gaiserwald.ch
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Das Bauland für selbstgenutztes Wohneigentum befindet sich an ausgezeichneter Lage an der Oberen Vollmoosstrasse in Abtwil. Für die Grundstücke bestehen keine Architekturverpflichtungen.
In einer ersten Phase können sich ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Gaiserwald seit mindestens 1. Januar 2018 sowie ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Vergangenheit bereits einmal während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Gemeinde gewohnt haben, für ein Baulandgrundstück bewerben.
Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke endet am 31. Oktober 2023. Für die erste Phase verzichtet der Gemeinderat auf ein Bieterverfahren, d.h. den Verkauf an den Meistbietenden bzw. die Meistbietende. Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke ist fix definiert. Gehen für die einzelnen Grundstücke mehrere Angebote durch Personen ein, welche die Verkaufsbedingungen erfüllen, entscheidet einzig das Los über den Zuschlag.
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