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Coronavirus - weitere Lockerungen des Bundesrates

30. April 2020
Der Bundesrat lockert die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus: Ab 11. Mai 2020 findet wieder Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule statt. Unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten dürfen auch Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken und Restaurants wieder öffnen.

Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Die Bevölkerung hat sich gut an die Vorgaben und Empfehlungen gehalten. Dadurch blieb in den Spitälern die befürchtete Überlastung der Intensivstationen aus. Aktuell nimmt die Zahl der positiv getesteten Personen ab. Deshalb lockert der Bundesrat die Massnahmen nun weiter.

Die nächste Etappe der Lockerung betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung: Ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes, das alle Beteiligten einhalten können. Verantwortlich dafür sind die Betreiber von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen überwacht.

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