Die Schutzverordnung der Gemeinde Gaiserwald datiert aus dem Jahr 1994. Sie muss total revidiert werden. Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet werden kann. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 19. Februar 2020.
Die gesamten Unterlagen zur neuen Schutzverordnung können ab dem 8. Januar 2020 online abgerufen werden. Für Auskünfte steht Andreas Knill, Leiter Hochbau, Telefon 071 313 86 81, andreas.knill@gaiserwald.ch, zur Verfügung. Die direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden separat schriftlich informiert. Zusätzlich findet am 16. Januar 2020 um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzentrums Mühlizelg in Abtwil eine öffentliche Informationsveranstaltung zur neuen Schutzverordnung statt.
Neue Rahmenbedingungen
Seit dem Jahr 1994 haben sich viele gesetzliche Grundlagen - aber auch die tatsächlichen Verhältnisse stark verändert. Die Schutzverordnung wird deshalb totalrevidiert und nicht nur in einzelnen Teilen angepasst. Die Auswahl der Schutzgegenstände in der neuen Verordnung richtet sich einerseits nach den bisherigen Festlegungen und andererseits nach den neuen eidgenössischen und kantonalen Inventaren bzw. der Richtplanung des Kantons und der Gemeinde sowie der im Rahmen des Projekts neu erarbeiteten Grundlagen. So wurde beispielsweise das Ortsbildinventar der Gemeinde Gaiserwald durch eine externe Fachexpertin vollkommen überarbeitet.
Zahl der Schutzobjekte vergrössert sich
Die neue Schutzverordnung gliedert sich in die Bereiche Kulturschutz, Naturschutz sowie Landschafts- und Lebensraumschutz. Die bäuerliche Vergangenheit der Gemeinde widerspiegelt sich bei den geschützten "Baudenkmälern" und Ortsbildern. Viele der bereits geschützten oder neu unter Schutz gestellten Objekte sind historisch wertvolle Bauernhäuser oder Hofgruppen. Neu sollen aber auch Objekte aus der "jüngeren" Vergangenheit unter Schutz gestellt werden, wie eine Trafostation in Engelburg oder ein Einfamilienhaus aus den 60er-Jahren. Die meisten Änderungen gibt es bei den geschützten Hecken. Sofern es sich für Fauna und Flora sowie das Landschaftsbild um wertvolle Objekte handelt, werden sie ausserhalb des Baugebietes neu konsequent unter Schutz gestellt. Nur wenige Objekte oder Gebiete verlieren ihren geschützten Status und sind in der neuen Schutzverordnung nicht mehr aufgeführt.
Einladung zur Mitwirkung
Die Vernehmlassungsfrist zur neuen Schutzverordnung dauert bis am 19. Februar 2020. Die Stellungnahmen können direkt an das Bauamt, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, gerichtet werden. Um die Auswertung zu vereinfachen, steht unter http://gaiserwald.findmind.ch ein Online-Fragebogen zur Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen fliessen in die Abschlussarbeiten für die neue Schutzverordnung ein. Der Gemeinderat erlässt die neue Schutzverordnung nach Abschluss der Auswertung des Mitwirkungsverfahrens und wird sie öffentlich auflegen. Zu diesem Zeitpunkt besteht dann auch die Möglichkeit, dagegen Einsprache zu erheben.
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