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Mit Neuauflage Sicherheit schaffen

22. November 2018
Der Stadtrat Gossau legt die Pläne für das Bauvorhaben der Sana Fürstenland AG zusammen mit dem Sondernutzungsplan Lindenbergbach bis 14. Dezember 2018 neu auf. Er erhöht damit die Sicherheit in möglichen Rechtsmittelverfahren.

Im Frühjahr 2013 beschlossen die Stimmbürger der beteiligten Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau, Niederbüren sowie Oberbüren, das Altersheim Espel und das regionale Pflegeheim Schwalbe in Gossau unter dem Dach der Sana Fürstenland AG zu betreiben. Die neue Gesellschaft hat zudem den Auftrag, die beiden sanierungsbedürftigen Heime durch ein neues zentrales Alterszentrum abzulösen. 

Im Sommer 2018 stellte der Kanton im Rahmen eines Rekursverfahrens in den raumplanerischen Grundlagen für das geplante neue Alterszentrum Fürstenland im Zentrum von Gossau formale Mängel fest. Der Stadtrat Gossau bemüht sich seither, den geeignetsten Weg zu finden, wie der Baubeginn des Alterszentrums möglichst wenig weitere Verzögerungen erfährt. Die Lösung sieht vor, dass jetzt sämtliche im Frühjahr 2017 aufgelegten Pläne aufgehoben und ohne die formalen Mängel neu erlassen werden. Konkret sind dies der Sondernutzungsplan Sana Fürstenland sowie der Teilstrassenplan Kirchstrasse-Säntisstrasse. Sie liegen bis Mitte Dezember 2018 öffentlich auf. Zeitgleich wird der Sondernutzungsplan "Lindenbergbach - Verzicht Festlegung Gewässerraum" aufgelegt. Darin wird festgestellt, dass der weitgehend eingedolte und über einen langen Abschnitt in der Säntisstrasse verlaufende Lindenbergbach nie mehr geöffnet wird. Der eingereichte Rekurs gegen die ursprünglichen Pläne fällt mit diesem Vorgehen dahin.

Auf die zeitgleiche Auflage aller zusammenhängenden Pläne, die sogenannte Verfahrenskoordination, legen die kantonalen Rekursinstanzen seit Ende 2017 enormen Wert. Der Stadtrat bedauert die Verzögerung, welche die Überarbeitung und Neuauflage der Pläne nach sich zieht und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Betrieb der beiden Heime Espel und Schwalbe. Er ist aber davon überzeugt, dass das Vorhaben unverändert genehmigungsfähig ist und mit dem gewählten Vorgehen die Verfahrenssicherheit letztlich noch grösser geworden ist. Der Stadtrat ist ebenfalls überzeugt, dass mit dieser Neuauflage gegenüber einem Weiterfahren mit den bisherigen Plänen gar Zeit gewonnen wird.

Der Verwaltungsrat der Sana Fürstenland AG bedauert einerseits sehr, dass es durch die Neuauflage zu einer weiteren Verzögerung kommt. Andererseits kann er den Entscheid des Stadtrates nachvollziehen, der getragen ist von der ernsthaften Verantwortung, Verfahrensmängel auszuschliessen und das fundierte Projekt einspracheresistent zu machen.