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Abfallgrundgebühr wird angepasst
21. November 2024Um die Kosten für die Abfallentsorgung in der Gemeinde zu decken, erhöht der Gemeinderat die Grundgebühr je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit auf Anfang des Jahres 2025 von CHF 1.50 auf CHF 2.50 pro Monat.
Die Abfallbewirtschaftung muss gemäss den gesetzlichen Vorgaben verursachergerecht von jenen Personen finanziert werden, die Abfall produzieren. Es dürfen dafür keine allgemeinen Steuermittel eingesetzt werden. Die Abfallkasse der Gemeinde weist derzeit ein Minus aus. Durch die Umstellung der Kehrichtsammlung von der Strassensammlung auf zentrale Sammelpunkte mit Halbunterflurbehältern fallen über die nächsten Jahre weitere Investitionen an. In der Gemeinde gibt es bereits an vielen Standorten Halbunterflurbehälter. Bis zur kompletten Umstellung des gesamten Gemeindegebietes dauert es eine Weile und es müssen einige zusätzliche Halbunterflurbehälter gebaut werden. Während dieser Zeit bleibt die Strassensammlung für den Kehricht in jenen Gebieten erhalten, welche nicht im Einzugsgebiet eines Halbunterflurbehälters liegen. Um das Minus in der Abfallkasse zu decken, stimmte der Gemeinderat der Erhöhung der Abfallgrundgebühr zu. Sie wird den Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils auf der Stromrechnung in Rechnung gestellt und ist je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit geschuldet und beträgt ab dem 1. Januar 2025 neu CHF 2.50 pro Monat.
Die Abfallbewirtschaftung muss gemäss den gesetzlichen Vorgaben verursachergerecht von jenen Personen finanziert werden, die Abfall produzieren. Es dürfen dafür keine allgemeinen Steuermittel eingesetzt werden. Die Abfallkasse der Gemeinde weist derzeit ein Minus aus. Durch die Umstellung der Kehrichtsammlung von der Strassensammlung auf zentrale Sammelpunkte mit Halbunterflurbehältern fallen über die nächsten Jahre weitere Investitionen an. In der Gemeinde gibt es bereits an vielen Standorten Halbunterflurbehälter. Bis zur kompletten Umstellung des gesamten Gemeindegebietes dauert es eine Weile und es müssen einige zusätzliche Halbunterflurbehälter gebaut werden. Während dieser Zeit bleibt die Strassensammlung für den Kehricht in jenen Gebieten erhalten, welche nicht im Einzugsgebiet eines Halbunterflurbehälters liegen. Um das Minus in der Abfallkasse zu decken, stimmte der Gemeinderat der Erhöhung der Abfallgrundgebühr zu. Sie wird den Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils auf der Stromrechnung in Rechnung gestellt und ist je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit geschuldet und beträgt ab dem 1. Januar 2025 neu CHF 2.50 pro Monat.