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Winterdienst/Schneeräumung

24. November 2022
Die Schneeräumungsarbeiten an Gemeindestrassen und Wegen werden nach Möglichkeit in den frühen Morgenstunden ausgeführt. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern den Winterdienst. Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung.

Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeuge bei Schnee- und Eisprognosen in Garagen oder privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen. Die Politische Gemeinde Gaiserwald lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, die die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter abgeschleppt.

Bei grossem Schneefall kann gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen Privateigentum zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen etc. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schieben. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit diese im Notfall jederzeit gut zugänglich sind.