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Umstellung der Gebührenmarke zur Sperrgutmarke per 1. Januar 2020

29. August 2019
Die bisherige Gebührenmarke für die Bereitstellung von schwarzen Kehrichtsäcken, Futtermittelsäcken sowie auch für Sperrgüter wird abgeschafft und durch eine neue Gebührenmarke, die ausschliesslich für Sperrgüter gilt, ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2020 ist der Kehricht ausschliesslich in den weiss­orangen offiziellen Gebührensäcken bereitzustellen, die in den Grössen 17 l, 35 l, 60 l und 110 l in den Verkaufsstellen erhältlich sind. Die Umstellung erfolgt wegen der Zunahme an Unterflurbehältern in der gesamten Kehrichtregion und der einfacheren Kontrolle bei deren Leerung.

Der Verkauf der bisherigen Gebührenmarke endet 2019; vorhandene Marken dürfen noch bis 30. Juni 2020 verwendet werden und sind bis dann aufzubrauchen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden die bisherigen Gebührenmarken nicht mehr akzeptiert. Die neuen Sperrgutmarken werden ab Ende Jahr in den Verkaufsstellen angeboten und kosten jeweils Fr. 4.–. Diese gelten dann ausschliesslich für Sperrgüter wie beispielswiese Lättlirost, Stuhl, Sofa etc. Dabei handelt es sich aber nicht um eine versteckte Tariferhöhung, bisher war einfach eine doppelte Anzahl Marken à Fr. 2.– erforderlich. Der ausführliche Tarif wird Ende Jahr in den Abfallinfos der Gemeinde publiziert.

Die Gemeinde empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohnern, keine Gebührenmarken auf Vorrat anzuschaffen und frühzeitig auf die offiziellen Kehrichtgebührensäcke zu wechseln. Nichtgebrauchte Gebührenmarken werden grundsätzlich nicht rückerstattet.