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Bauland für Einfamilienhäuser in Abtwil zu verkaufen

29. August 2019
Die Gemeinde verkauft fünf Grundstücke für Einfamilienhäuser an der Oberen Vollmoosstrasse in Abtwil. Die Verkaufsdokumentation steht im Online-Schalter zum Download bereit.

Das Bauland befindet sich an ausgezeichneter Lage südlich der neuen Erschliessungsstrasse oberhalb des Vollmoos-Quartiers in Abtwil. Für die Grundstücke bestehen keine Architekturverpflichtungen. Sie sind frei überbaubar. Damit alle Grundstücke von einer guten Besonnung und einem schönen Ausblick Richtung Alpstein profitieren, hat der Gemeinderat ergänzend zu den Bauvorschriften im Baureglement zusätzliche gestalterische Vorgaben für die neuen Einfamilienhäuser definiert. Erhöhte Anforderungen gelten auch hinsichtlich Energie und Ökologie. Die neuen Gebäude müssen mit einem zeitgemässen Energie- und Materialkonzept realisiert werden und den Minergie-ECO-Standard erfüllen. Bei der Umgebungsgestaltung ist auf einen hohen Anteil einheimischer Pflanzen zu achten und auf Steingärten ist zu verzichten.

In einer ersten Phase können sich ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Gaiserwald seit mindestens 1. Januar 2014 sowie ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Vergangenheit bereits einmal während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Gemeinde gewohnt haben, für ein Baulandgrundstück bewerben. Wenn nicht alle Grundstücke verkauft werden können, werden in einer zweiten Phase die übrig gebliebenen Grundstücke frei ausgeschrieben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch die Grundstücke nördlich der neuen Erschliessungsstrasse verkauft. Wann dies geschieht, ist allerdings noch offen.

Die Gemeinde verkauft f?nf Grundst?cke f?r Einfamilienh?user.

Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke endet am 31. Oktober 2019. Für die erste Phase verzichtet der Gemeinderat auf ein Bieterverfahren, d.h. den Verkauf an den Meistbietenden bzw. die Meistbietende. Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke ist fix definiert. Gehen für die einzelnen Grundstücke mehrere Angebote durch Personen ein, welche die Verkaufsbedingungen erfüllen, entscheidet einzig das Los über den Zuschlag.