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Waldbrandgefahr steigt – reduzierte Wasserentnahme

21. Juli 2022
Das Kantonsforstamt hebt die Waldbrandgefahr in Teilen des Kantons auf die Stufe 4 «Grosse Waldbrandgefahr». Die Bevölkerung wird gebeten, keine Feuer in der freien Natur zu entfachen. Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie das Wasserentnahmeverbot aus kleineren Oberflächengewässern ab heute Donnerstag, 21. Juli 2022, bis auf Weiteres ein. Informationen finden sich auf www.sg.ch/trockenheit.

Innerhalb des Kantons zeigt sich die Situation in Bezug auf die Waldbrandgefahr sehr unterschiedlich: In den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und im Rheintal ist die Trockenheit im Wald gross. Deshalb gilt dort ab heute Mittag die Waldbrandgefahrenstufe 4 («Grosse Waldbrandgefahr»). In den übrigen Regionen bleibt die Waldbrandgefahr noch auf der Stufe 3 («Erhebliche Waldbrandgefahr»). Wegen den grossen Unterschieden und weil der Kanton nur ein kantonsweites Feuerverbot aussprechen kann, sieht er vorerst von einem kantonal gültigen Feuerverbot ab. Ob ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe oder gar ein absolutes Feuerverbot mit Blick auf den 1. August nötig wird, entscheidet der Kanton am kommenden Dienstag, 26. Juli 2022.

Oberflächengewässer schützen
Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie ab heute Donnerstag, 21. Juli 2022, mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ein. Dazu gehören alle Fliessgewässer und stehende Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen. Bewilligungsfreie Wasserentnahmen bis zu 50 Liter pro Minute (Gemeingebrauch) sind ab sofort untersagt. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. Weiterhin Wasser bezogen werden darf aus diesen Gewässern:
− Bodensee
− Zürich-Obersee
− Walensee
− Alpenrhein
− Rheintaler Binnenkanal
− Werdenberger Binnenkanal
− Saarkanal ab Sargans
− Seez ab Plons
− Linthkanal
− Sitter ab St. Gallen-Sittertal

Je nach Entwicklung müssen in den nächsten Tagen auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen werden schriftlich informiert.

Darstellung Kanton Waldbrandgefahr