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Heimatausweis
Sie sind bei uns angemeldet und möchten in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/-in werden? Dann benötigen Sie für die Anmeldung bei der neuen Gemeinde einen Heimatausweis. Bei Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde bleiben Sie in der Gemeinde Gaiserwald steuerpflichtig und sind weiterhin bei uns registriert.
Der Heimatausweis wird für zwei Jahre ausgestellt. Er kann nach Ablauf wieder verlängert werden. Bei Studierenden und bei Heimaufenthalt wird der Heimatausweis auf die Dauer des Studiums, max. 5 Jahre, befristet.
Preis
Fr. 15.--
Zugehörige Objekte
Name
Name Vorname
Funktion Amtsantritt Kontakt
Name
Telefon
Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen
071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69
einwohneramt@gaiserwald.ch
Der Heimatausweis wird für zwei Jahre ausgestellt. Er kann nach Ablauf wieder verlängert werden. Bei Studierenden und bei Heimaufenthalt wird der Heimatausweis auf die Dauer des Studiums, max. 5 Jahre, befristet.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen | 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 | einwohneramt@gaiserwald.ch |