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Totalrevision des Baureglementes wird öffentlich aufgelegt

22. Mai 2014
Das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des Baureglementes ist abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Eingaben ausgewertet und das neue Baureglement erlassen. Ab dem 28. Mai 2014 liegt es öffentlich auf.
Das Baureglement regelt zusammen mit dem Zonenplan die Art und Intensität der baulichen Nutzung des Gemeindegebietes. Damit ist es nicht nur ein wichtiges Vollzugs- und Arbeitsinstrument von Behörden und Baufachleuten, sondern auch von Bauherren oder Nachbarn. Ein Baureglement muss damit nicht nur klar und rechtsbeständig sein, sondern auch eine einfache Anwendung erlauben.

Im Richtplan der Gemeinde Gaiserwald aus dem Jahr 2011 ist festgehalten, dass das bestehende 17-jährige Baureglement der Gemeinde Gaiserwald gesamthaft überprüft und nach Bedarf angepasst werden soll. Auf die Variante, mit der Totalrevision zuzuwarten, bis die anstehende Revision des st.gallischen Baugesetzes abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat verzichtet. Nach seiner Einschätzung wird noch einige Zeit verstreichen, bis das revidierte Baugesetz in Kraft gesetzt werden kann.

Gerade im Hinblick auf die Rechtsbeständigkeit hat der Gemeinderat im neuen Baureglement nur moderate Modifikationen vorgenommen. Während der Vernehmlassungsfrist gingen beim Gemeinderat zwölf Stellungnahmen von politischen Parteien und Gruppierungen sowie Einzelpersonen ein. Zu den meisten Bemerkungen gab die Ausnützungsziffer Anlass. Einzelne Teilnehmer forderten die Abschaffung, andere eine stärkere Erhöhung als vom Gemeinderat vorgesehen und nochmals andere unterstützten den Gemeinderat in seiner Linie.

Der Gemeinderat hat entschieden, definitiv auf einen Systemwechsel bei der Ausnützungsziffer zu verzichten. Um Verdichtungen in der Bebauung zu ermöglichen, wurde die Ausnützungsziffer generell um 0.05 Punkte angehoben. Dies erlaubt eine, je nach Zone, ungefähr acht bis zehn Prozent höhere Ausnützung der Grundstücke. Würde die Ausnützungsziffer abgeschafft, müssten andere Instrumente bzw. Vorschriften für eine geordnete Bebauung der Grundstücke eingeführt werden. Neben der Erhöhung der Ausnützungsziffer wurden im neuen Baureglement namentlich die Höhenbeschränkungen der Gebäude an die aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst. Der heutigen Bebauung und Siedlungsstruktur entsprechend, werden in der Wohnzone W2a neu ausschliesslich Ein- oder Zweifamilienhäuser zulässig sein.

Ab dem 28. Mai 2014 erfolgt die öffentliche Auflage des Baureglementes, während der Einsprache gegen das Baureglement erhoben werden kann. Nach der Behandlung von allfälligen Einsprachen durch den Gemeinderat findet im Anschluss das fakultative Referendumsverfahren statt. Ab welchem Zeitpunkt das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden kann, hängt von der Zeitdauer dieser Verfahren ab.

Das neue Baureglement sowie die entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln können unter der Rubrik Dienstleistungen abgerufen oder beim Bauamt bestellt bzw. abgeholt. werden.