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Anpassung Energiefondsreglement

16. Januar 2014
Das Referendumsverfahren für den Nachtrag zum Energiefondsreglement ist unbenutzt abgelaufen. Die neuen Bestimmungen traten per 1. Januar 2014 in Kraft.
Weil die Kosten für die Realisierung von Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren stetig gesunken sind, wurde der Beitrag halbiert auf neu Fr. 500.--/kWp bzw. max. Fr. 5'000.-- pro Anlage. Für den Kauf von E-Scootern und E-Bikes gibt es keine Beiträge mehr. Bei einer Investition in die Energieeffizienz eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses erhöht sich hingegen der Beitrag der Gemeinde ab dem neuen Jahr von 30 auf 50 Prozent des Beitrages des nationalen Förderprogrammes, maximal Fr. 7'000.-- für ein Einfamilienhaus und Fr. 15'000.-- für übrige Gebäude.

Damit möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer vom Energiefonds profitieren können, wurde, wenn für ein Projekt Beiträge für verschiedene Massnahmen beantragt werden, eine Höchstgrenze definiert.