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Vernehmlassung für das neue Baureglement eröffnet

19. Dezember 2013
Der Gemeinderat hat das neue Baureglement in erster Lesung beraten. Es soll das bestehende Baureglement aus dem Jahre 1996 ersetzen. Sämtliche Betroffene sind eingeladen, dazu bis Ende Februar 2014 beim Gemeinderat Stellung zu nehmen.
Das Baureglement regelt zusammen mit dem Zonenplan die Art und Intensität der baulichen Nutzung des Gemeindegebietes. Damit ist es nicht nur ein wichtiges Vollzugs- und Arbeitsinstrument von Behörden und Baufachleuten, sondern auch von Bauherren oder Nachbarn. Ein Baureglement muss damit nicht nur klar und rechtsbeständig sein, sondern auch eine einfache Anwendung erlauben.

Auftrag aus dem Richtplan
Im neuen Richtplan der Gemeinde Gaiserwald aus dem Jahr 2011 ist festgehalten, dass das bestehende 17-jährige Baureglement der Gemeinde Gaiserwald gesamthaft überprüft und nach Bedarf angepasst werden soll. Der Gemeinderat hat dazu eine Begleitkommission mit Vertretern aus dem Gemeinderat und der Baukommission gebildet. Den Auftrag für die externe fachliche Begleitung vergab der Gemeinderat an das Planungsbüro Strittmatter Partner AG, St.Gallen.

Ausnützungsziffer bleibt
Gerade im Hinblick auf die Rechtsbeständigkeit hat der Gemeinderat im neuen Baureglement nur moderate Modifikationen vorgenommen und nach eingehenden Diskussionen auf einen Systemwechsel bei der Ausnützungsziffer verzichtet. Um allerdings Verdichtungen in der Bebauung zu ermöglichen, wurde die Ausnützungsziffer generell um 0.05 Punkte angehoben. Dies erlaubt eine, je nach Zone, ungefähr acht bis zehn Prozent höhere Ausnützung der Grundstücke. Die Höhenbeschränkungen der Gebäude wurden an die aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst. Der heutigen Bebauung und Siedlungsstruktur entsprechend, werden in der Wohnzone W2a neu ausschliesslich Ein- oder Zweifamilienhäuser zulässig sein.

Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch offen
Nach Abschluss der Vernehmlassung und deren Auswertung wird der Gemeinderat definitiv über die Totalrevision des Baureglementes entscheiden. Im Anschluss finden die öffentliche Auflage, während der Einsprache erhoben werden kann, und das Referendumsverfahren für eine allfällige Urnenabstimmung statt. Ab welchem Zeitpunkt das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden kann, hängt von der Zeitdauer dieser Verfahren ab.


Das neue Baureglement sowie die entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln können unter der Rubrik Dienstleistungen abgerufen werden. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeinderatskanzlei bestellt oder abgeholt werden. Bei allfälligen Fragen steht Markus Lutz, Leiter Hochbau, Tel. 071 313 86 81, markus.lutz@gaiserwald.ch, gerne zur Verfügung.