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Stiftung Alter und Gesundheit: Platzangebot kann optimiert werden

19. Juli 2012
Der Kanton stellt neu eine wesentlich höhere Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste in Aussicht. Damit ergibt sich für die Stiftung die Möglichkeit, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, den Betrieb zu optimieren und wirtschaftlich zu führen.
Der Stiftungsrat hat in der Zwischenzeit mit dem Kanton die Situation der Pflegeheimliste sowie auch die notwendigen vertraglichen und reglementarischen Regelungen bereinigt. Bei der Beurteilung des Bedarfs stützt sich der Kanton auf einen längeren Horizont ab als noch bei den Abklärungen im Vorfeld der Abstimmung und berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung der 80jährigen und Älteren in den kommenden 10 bis 15 Jahren. Dabei gelangt er zum Schluss, dass für die Gemeinde Gaiserwald die Voraussetzungen für bis zu 150 Pflegeplätze erfüllt wären. Für die vom Stiftungsrat nach eingehenden Abklärungen neu gewünschten bis 80 Pflegeheimplätzen und rund 50 Betreute Wohnungen wurden die Voraussetzungen als ohne weiteres erfüllt betrachtet. Nach den Berechnungen des Kantons zeigt sich nach dem Jahre 2025 ein weiterer Anstieg, so dass nach seiner Auffassung längerfristig weitere Plätze zu planen und bereitzustellen sind.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der Stiftungsrat entschieden, für die weitere Planung aus betrieblicher Sicht die Realisierung von 28 – 30 Pflegeplätzen in zwei Wohngruppen in Engelburg und 50 – 52 Pflegeplätzen in vier Wohngruppen in Abtwil zu Grunde zu legen. Dies ermöglicht einen optimalen Betrieb und ergibt auch wirtschaftlich sinnvolle Grössen. Die vom Stiftungsrat in Auftrag gegebenen neuen Rentabilitätsrechnungen haben ergeben, dass dank den nun betriebswirtschaftlich optimaleren Grössen auch die erhöhte Platzzahl mit den zur Verfügung stehenden Krediten und Darlehen realisiert werden können.

Angebot an Betreuten Wohnungen
Die Betreuten Wohnungen sollen in etwa im gleichen Verhältnis wie die Pflegeplätze (20 in Engelburg und 30 in Abtwil) geplant werden. Es wird davon ausgegangen, dass am meisten 2-Zimmer-Wohnungen realisiert werden. Die Betreuten Wohnungen sollen als „all inclusive“ angeboten werden. Nebst der hochwertig ausgebauten Wohnung mit Notrufknopf in allen Zimmern, täglichem Mittagessen, wöchentlicher Reinigung, Hilfestellung und Beratung bei akuten persönlichen Problemen, Teilnahme an internen Anlässen und an Ausflügen sind auch alle Nebenkosten (Heizung, Strom, TV, Abfall etc.) inbegriffen. Aufgrund der ersten Berechnungen darf festgestellt werden, dass die Betreuten Wohnungen zu marktüblichen Konditionen angeboten werden können. Sie sollen jedenfalls auch für Personen, welche auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, bezahlt werden können.

Rechtsgrundlagen bereinigt
Im Weiteren konnten mit dem Kanton die notwendigen Leistungsvereinbarungen und Reglemente bereinigt werden. Diese werden zu gegebener Zeit gesamthaft dem fakultativen Referendum unterstellt, soweit dies notwendig ist. Wichtig ist dem Stiftungsrat, dass die Aufsicht über den Betrieb bei der Gemeinde bzw. dem Stiftungsrat verbleibt und diese ihre Verantwortung gegenüber den pflegebedürftigen Menschen wahrnehmen können.

Vertiefte Überprüfung durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat begrüsst grundsätzlich die Erhöhung der anrechenbaren Plätze, wird doch dadurch ein wesentlich verbessertes Angebot und eine wesentlich bessere Wirtschaftlichkeit erreicht. Wichtig ist dem Gemeinderat dabei aber, dass die bereits erfolgten Rentabilitätsberechnungen durch seine externe Revisionsstelle einer Plausibilisierung unterzogen werden. Gleichzeitig werden auch die finanzrechtlichen Aspekte geprüft. Es ist damit sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern dass mit den bestehenden Krediten der Bürgerschaft letztlich ein grösseres und optimiertes Projekt realisiert werden kann.

Als nächste Schritte werden nun die weiteren Abklärungen vorgenommen und das Detailkonzept im Rahmen eines Zusammenarbeitsvertrages mit der Senevita AG ausgelöst. Der Stiftungsrat geht davon aus, dass nach den Sommerferien die notwendigen Abklärungen und Schritte vorgenommen sind und ein gesicherter Terminplan festgelegt werden kann.

Abtwil, 20. Juli 2012
Der Stiftungsrat