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Viele Zivilschutzdiensttage = keine Feuerwehrersatzabgabe

21. Juni 2012
Wer persönlich Feuerwehrdienst leistet, muss keine Feuerwehrersatzabgabe zahlen. Neu sollen auch Angehörige des Zivilschutzes, welche im Jahr mindestens zehn Tage Dienst leisten und älter sind als 30 Jahre, von der Zahlung der Feuerwehrersatzabgabe befreit werden. Der entsprechende Nachtrag des Feuerschutzreglementes untersteht dem fakultativen Referendum.
Die Gemeinde Gaiserwald ist zusammen mit der Stadt St.Gallen und weiteren Gemeinden in der Regionalen Zivilschutzorganisation St.Gallen und Umgebung organisiert. Die Stadt St.Gallen hat auf Anfang 2012 einen eng definierten Kreis von Zivilschutzpflichtigen von der Leistung der Feuerwehrabgabe befreit. Wer älter ist als 30 Jahre und mindestens zehn Tage im Zivilschutz Dienst leistet, muss keine Feuerwehrersatzabgabe mehr bezahlen. Da die Rekrutierung von geeigneten Personen im mittleren und oberen Kader des Zivilschutzes schwierig ist, soll mit der Befreiung von der Feuerwehrabgabe ab dem 30. Altersjahr ein finanzieller Anreiz geschaffen werden. Der Einsatz im Zivilschutz von zehn oder mehr Tagen im Jahr ist mit dem zeitlichen Aufwand eines Angehörigen der Feuerwehr vergleichbar. Um die in der Gemeinde wohnhaften Angehörigen des Zivilschutzes gleich zu stellen wie jene mit Wohnsitz in der Stadt St.Gallen hat der Gemeinderat entschieden, die in der Stadt St.Gallen gültige Regelung auch für Gaiserwald zu übernehmen.