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Urnenabstimmung für das neue Wohnangebot im Alter

31. März 2011
Am letzten Montag orientierte der Gemeinderat anschliessend an die Bürgerversammlung umfassend über das Projekt "Seniorenwohnen Gaiserwald". Die als nächster Schritt nötige Urnenabstimmung findet am 19. Juni 2011 statt.
Das Konzept für das neue Angebot sieht vor, dass in Abtwil je 24 Betreute Wohnungen und Pflegebetten und in Engelburg je 16 Betreute Wohnungen und Pflegebetten realisiert werden. Als Standorte sind in Engelburg das Grundstück der Gemeinde im Gebiet Oberhalden und in Abtwil Land südlich des Wisentalweges vorgesehen.

Wirtschaftlichkeit ist gegeben
Die Küche, viele Bereiche der Administration sowie der Technische Dienst werden an einem Standort stationiert und versorgen von dort aus den anderen mit den entsprechenden Leistungen. Mit diesem Modell gelingt es, die finanziellen Nachteile gegenüber einem Betrieb mit nur einem Standort relativ flach zu halten. Die durch das beigezogene Beratungsbüro errechnete Differenz zwischen einem Betrieb mit zwei Standorten und einem Betrieb von gleicher Grösse an nur einem Standort beläuft sich auf Fr. 200'000.-- bis Fr. 250'000.-- pro Jahr. Der Bericht zeigt, dass sich trotz dieser Differenz auf längere Sicht die Erfolgsrechnung ausgeglichen gestalten lässt bzw. Gewinne erwirtschaftet werden können. Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagenen betrieblichen Optimierungen umgesetzt werden. Die Mehrkosten für die Realisierung von zwei Standorten erscheinen dem Gemeinderat aufgrund des Berichts als vertretbar.

Leistungsauftrag an Stiftung
Trägerin des neuen Angebotes soll eine Stiftung sein. Damit kann eine breite Abstützung und Vernetzung mit Partnern, die sich für das Leben im Alter engagieren, erzielt werden. Neben der Gemeinde haben sämtliche Kirchgemeinden, der Spitex-Verein sowie die Wohnbaugenossenschaft Lärchenhügel und die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Abtwil-St.Josefen eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung abgeschlossen.

Die Gemeinde wird dieser Stiftung einen Leistungsauftrag erteilen, welcher namentlich festlegt, welches Angebot, in welcher Qualität und mit welcher Preisgestaltung erbracht werden muss, sei es durch die Stiftung selbst oder einen beauftragten Betreiber. Ziel des Gemeinderates ist es, den Betrieb des Angebots an einen erfahrenen professionellen Dritten mit einem guten Leistungsausweis zu übertragen. Die Rahmenbedingungen dafür können in einem Reglement bzw. einer Leistungsvereinbarung klar definiert werden, ohne dass die Stiftung, die Gemeinde und letztlich die Bürgerschaft die Kontrolle aus der Hand geben muss.

Acht Millionen Franken und Baurecht für die Stiftung
Die Stiftung benötigt Kapital von der Gemeinde in der Höhe von acht Millionen Franken, um auf einer gesunden finanziellen Basis den Betrieb aufnehmen und die Gebäude erstellen zu können. Davon sollen zwei Millionen als rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Den übrigen Kapitalbedarf muss die Stiftung über Dritte (z.B. Banken) decken. Für die Erstellung der Gebäude muss mit Kosten von rund 25 Millionen Franken gerechnet werden. Als weitere Leistung der Gemeinde gegenüber der neuen Stiftung wird das Land in Abtwil und Engelburg im Baurecht abgegeben. Während den ersten zehn Jahren soll dieses, im Sinne einer Starthilfe, zinslos sein.