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Angebote in Abtwil und Engelburg lassen sich realisieren

30. September 2010
Die Stimmberechtigten haben sich im Frühling an der Bürgerversammlung in einer Grundsatzabstimmung dafür ausgesprochen, dass sowohl in Engelburg als auch in Abtwil ein Angebot zur Betreuung und Pflege von Betagten realisiert werden soll. Der Bericht des vom Gemeinderat beigezogenen spezialisierten Beratungsdienstes der Senevita AG zeigt auf, dass das neue Angebot an zwei Standorten wirtschaftlich betrieben werden kann.
Das Konzept sieht vor, dass in Abtwil 24 Betreute Wohnungen und 24 Pflegebetten und in Engelburg 16 Betreute Wohnungen und 16 Pflegebetten angeboten werden. Die Küche, viele Bereiche der Administration sowie der Technische Dienst sind in Abtwil stationiert und versorgen von dort aus den Standort in Engelburg mit den entsprechenden Leistungen. Mit diesem Modell gelingt es, die finanziellen Nachteile gegenüber einem Betrieb mit nur einem Standort relativ flach zu halten. Die errechnete Differenz zwischen einem Betrieb mit zwei Standorten und einem Betrieb von gleicher Grösse an nur einem Standort beläuft sich auf Fr. 200'000.-- bis Fr. 250'000.-- pro Jahr. Der Bericht zeigt, dass sich trotz dieser Differenz auf längere Sicht die Erfolgsrechnung ausgeglichen gestalten lässt bzw. Gewinne erwirtschaftet werden können. Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagenen betrieblichen Optimierungen umgesetzt werden. Die Mehrkosten für die Realisierung von zwei Standorten erscheinen dem Gemeinderat aufgrund des Berichts als vertretbar und er wird die Planungen auf der Basis von zwei Standorten weiterverfolgen.

Neue Stiftung gründen

Trägerin des neuen Angebotes soll eine Stiftung sein. Damit soll eine breite Abstützung und Vernetzung mit Partnern, die sich für das Leben im Alter engagieren, erzielt werden. Neben der Gemeinde haben sämtliche Kirchgemeinden, der Spitex-Verein sowie die Wohnbaugenossenschaft Lärchenhügel und die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Abtwil-St.Josefen eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung abgeschlossen. Die Arbeiten für die Gründung der Stiftung können jetzt in Angriff genommen werden.

Betrieb durch professionelles Unternehmen

Die Gemeinde wird dieser Stiftung einen Leistungsauftrag erteilen, welcher namentlich festlegt, welches Angebot, in welcher Qualität und mit welcher Preisgestaltung erbracht werden muss, sei es durch die Stiftung selbst oder einen beauftragten Betreiber. Ziel des Gemeinderates ist es, den Betrieb des Angebots an einen erfahrenen professionellen Dritten mit einem guten Leistungsausweis zu übertragen. Die Rahmenbedingungen dafür können in einem Reglement bzw. einer Leistungsvereinbarung klar definiert werden, ohne dass die Stiftung, die Gemeinde und letztlich die Bürgerschaft die Kontrolle aus der Hand geben muss.

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