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Kontrolle Pufferstreifen

14. Februar 2019
Entlang von oberirdischen Gewässern, Waldrändern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen und Naturschutzflächen sind von Eigentümern bzw. Bewirtschaftern Pufferstreifen anzulegen. Diese verhindern den Eintrag von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Gerade die kleinen Gewässer sind ökologisch bedeutende Lebensräume.

Leider werden die festgelegten Abstandsvorschriften immer wieder missachtet. Nachweislich sind vor allen die kleineren Gewässer zum Teil erheblich mit Stoffen aus der Landwirtschaft beeinträchtigt. Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in die Gewässer und die weiteren Schutzobjekte (Waldränder, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Inventarflächen) gelangen.

Das Einhalten der Pufferstreifen wird in den nächsten Jahren wiederum intensiv kontrolliert. Bei Verstössen muss mit Kürzungen der Direktzahlungen und evtl. Strafanzeigen gerechnet werden. Die genauen Vorschriften zu den Pufferstreifen sind unter www.agridea.ch publiziert.