Inhalt

Reglement für die Alters- und Pflegezentren

30. August 2018
Ende Oktober wird das Alters- und Pflegezentrum Oberhalden in Engelburg eröffnet. Obwohl die beiden Häuser in Engelburg und Abtwil im Auftrag der Gemeinde bzw. der Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald durch eine private Trägerschaft geführt werden, müssen einige Eckpunkte, wie die verschiedenen Zuständigkeiten sowie die Grundzüge des Pensionsverhältnisses und der Taxordnung, in einem Reglement geregelt werden. Das durch den Gemeinderat erlassene Reglement untersteht dem fakultativen Referendum.

Die beiden Alters- und Pflegezentren in Abtwil und Engelburg werden durch die Senevita AG geführt. Die Gemeinde bzw. die Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald haben ihr diese Aufgabe mit einer Leistungsvereinbarung übertragen. Die Aufsicht verbleibt bei der Gemeinde. Die unmittelbare Aufsicht wird an eine Fachkommission übertragen. Die Aufsicht ist umfassend und betrifft betreuerische, strukturelle, betriebliche, personelle und finanzielle Belange. Mindestens ein Mitglied aus dem Gemeinderat nimmt in der Kommission Einsitz. Die Mitglieder decken mit ihrer fachlichen Qualifikation den pflegerischen, sozialen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Bereich sowie Betreuungs- und Betagtenfragen ab. Die Oberaufsicht über die beiden Alters- und Pflegezentren liegt beim Gemeinderat.

Die Haus- und Taxordnung sowie das Leitbild und das Betriebskonzept für die beiden Alters- und Pflegezentren sind wichtige Grundlagen für den Betrieb der Zentren und deren Wirtschaftlichkeit. Sie werden durch die private Betreiberin ausgearbeitet, müssen aber durch die Instanzen der Gemeinde genehmigt werden. So behält die Gemeinde den nötigen Einfluss.