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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

31. Juli 2018
Im Kanton St. Gallen gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Vorsteher des Sicherheit und Justizdepartementes hat das Verbot auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes verschärft. Neu ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigarettenstummeln und Streichhölzern.

Damit wurde das bereits bestehende Verbot verschärft. Neu gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot demnach auf dem gesamten Kantonsgebiet, also auch an jenen Orten, die weiter weg als 200 Meter vom Wald liegen.


Es ist ab sofort untersagt ..

  • Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
  • Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
  • brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Holzkohlegrills zu gebrauchen.
  • Kerzen im Freien anzuzünden.

Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist. Es gilt, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Erlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.
Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.


Einschränkung bei Wasserentnahmen

Das Amt für Wasser und Energie hat zudem die Wasserentnahme aus kleineren Oberflächengewässern verboten. Der Gemeingebrauch ist ab sofort untersagt. Wasserbezüger mit einer Konzession oder Bewilligung werden schriftlich informiert. Die Böden sind teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel auch nicht erholen. Die Gemeinden sind für den Vollzug der Massnahmen verantwortlich.

Aus folgendem Gewässer darf weiterhin Wasser bezogen werden

  • Sitter ab St. Gallen-Sittertal

Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit dem Trink- und Brauchwasser sorgsam umzugehen und den Verbrauch aufs Notwendige zu beschränken. Das Waschen von Autos, Rasen- und Gartenbewässerung und das Füllen von privaten Schwimmbädern sind nach Möglichkeit zu unterlassen. Konkrete Einschränkungen erlassen bei Bedarf in ihrem Gebiet die örtlichen Behörden oder die jeweiligen Wasserversorgungen. Es wird empfohlen, die Laufbrunnen abzustellen oder im Durchfluss zu verringern.
Auf der Webseite des Kantons St.Gallen (www.sg.ch) sind ab sofort Informationen zu den Feuer- und dem Wasserbezugsverboten aufgeschaltet: «Informationen zur Trockenheit» auf der Startseite oder direkt unter https://kanton.sg/trockenheit.

 

Das Sicherheits- und Justizdepartement hat das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot am 22. August 2018 aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert.

Plakat Feuerverbot

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