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Papierloses Steueramt rückt näher

9. November 2017
Das Steueramt macht einen weiteren Schritt in der Digitalisierung seiner Akten und Prozesse: Papierakten werden neu konsequent eingescannt und digital weiterbearbeitet. Auch Betreibungen erfolgen neu papierlos.
Bereits seit längerem besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Diese Möglichkeit nutzen heute etwa 55 Prozent der Steuerpflichtigen. Die übrigen reichen ihre Unterlagen konventionell auf Papier ein. Ab sofort werden sämtliche Steuerakten und -belege, welche auf Papier beim Steueramt eintreffen, eingescannt und elektronisch archiviert. Neben den Effizienzgewinnen wegen den schlankeren internen Arbeitsprozessen kann insbesondere der Aktenberg minimiert werden. Der Platzbedarf im Archiv nimmt deutlich ab.

Ebenfalls nutzt das Gaiserwalder Steueramt neu die neuen Möglichkeiten des eSchKG. Mit eSchKG gibt es schweizweit einen elektronischen Datenstandard für das Betreibungswesen. In der Gemeinde Gaiserwald müssen pro Jahr etwa 300 Betreibungen für nicht bezahlte Steuerrechnungen eingeleitet werden. Sie können neu direkt auf digitalem Weg papierlos und rechtsverbindlich dem Betreibungsamt übergeben werden. Auf der Seite des Betreibungsamtes entfällt so die aufwendige Erfassung der Betreibungsbegehren.

Gegen Ende des Jahres interessiert auch ein ganz anderes Thema. Der Blick in die Buchhaltung. Die Steuerabrechnung per Ende Oktober lässt den Schluss zu, dass die Budgetzahlen über alle Steuerarten gesehen erreicht bzw. sogar übertroffen werden. Die Einnahmen für die Nachzahlungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der Einwohnerinnen und Einwohner liegen deutlich über dem Budget, jene der Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Jahr noch knapp darunter. Der Grund für die hohen Nachzahlungen liegt im neuen Maximalbetrag für den Pendlerabzug. Einige Steuerpflichtige sahen sich deswegen mit höheren Steuerrechnungen konfrontiert. Die Erträge der Grundsteuern und Handänderungssteuern liegen im Bereich der Erwartungen - wie auch die Anteile an den übrigen kantonalen Steuern (Grundstückgewinnsteuern, Gewinnsteuern der Unternehmen, usw.). Für das Jahr 2017 darf alles in allem mit einer sehr positiven Steuerabrechnung gerechnet werden.

Aktenberge im Steueramt
Die Aktenberge im Steueramt gehören bald der Vergangenheit an.