Inhalt

Dringlichkeitsfahrten der Feuerwehr

16. Februar 2017
Haben Sie sich auch schon gefragt, weshalb in der Nacht die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Sanität und Polizei mit Sirene unterwegs sind und damit viele Personen geweckt werden könnten? Das Feuerwehrkommando informiert über die Hintergründe.
Laut Strassenverkehrsgesetz dürfen die Einsatzfahrzeuge der Blaulichtorganisationen die Verkehrsregeln nur bei einer Dringlichkeitsfahrt überschreiten. Dieser Begriff ist genau definiert: Wenn Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachwerte bedroht sind, handelt es sich um eine Dringlichkeitsfahrt. Der Fahrer muss in diesem Fall die erforderlichen Warnsignale, d.h. Blaulicht und Martinshorn, abgeben.

Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges steht vor der Herausforderung, dass er zu jeder Zeit damit rechnen muss, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer die Dringlichkeit seiner Fahrt nicht bemerken. Er muss seine Fahrweise trotz eingeschalteten Blaulichts und Martinshorn entsprechend anpassen und die nötige Sorgfalt walten lassen. Geschieht trotz aller Umsicht ein Unfall, haftet der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges mit seinem persönlichen Führerschein. Um die Sicherheit für den Fahrer zu erhöhen, schreibt das Feuerwehrkommando Gaiserwald seinen Fahrern ausdrücklich vor, bei jeder Tages- und Nachtzeit das Blaulicht und Martinshorn vom Feuerwehrdepot bis zum Schadenplatz durchgehend einzuschalten.

Die Mitglieder des Feuerwehrkommandos hoffen auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.