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Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2017-2020

23. Juni 2016
Am 31. Dezember 2016 endet die Amtsdauer 2013 bis 2016 der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Schulratspräsidentin, Mitglieder des Schulrates und der Geschäftsprüfungskommission).

Die Erneuerungswahlen der Gemeinde Gaiserwald finden am Sonntag, 25. September 2016, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen spätestens am 19. Juli 2016, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist und ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten enthält, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können unter der Rubrik Dienstleistungen heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 313 86 86, bezogen werden.

Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. November 2016, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 5. Oktober 2016, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Stille Wahl
Gemäss Art. 20ter des Gesetzes über die Urnenabstimmung (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.


9030 Abtwil, 29. April 2016                                                 Gemeinderatskanzlei