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Referendumsfrist abgelaufen

28. April 2016
Die Referendumsfrist für den III. Nachtrag zum Energiefondsreglement ist am 13. April 2016 unbenutzt abgelaufen. Der Nachtrag ist damit rechtskräftig und wird ab 1. Juli 2016 bzw. betreffend Art. 8bis und Art. 11 ab dem 1. Januar 2017 angewendet.